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Reisen bedeutet in der Schwangerschaft z. B. durch physiologische Änderungen von Hämostase und Immunabwehr ein erhöhtes Risiko für die Frau und das Ungeborene. Damit die Reise nicht zum Drama ausartet, sollten einige Regeln beherzigt werden.

Schon während der Anreise — besonders mit dem Flugzeug — droht der Schwangeren durch ein höheres Thromboserisiko Gefahr. Dieses entsteht durch Änderungen in der plasmatischen Gerinnung, aber auch durch die progesteronbedingte Weitstellung der Gefäße im venösen Schenkel.

Thromboseprophylaxe:
Eine Thromboseprophylaxe wird bei Flügen von vier Stunden und mehr empfohlen. Die Schwangere sollte stündlich mindestens 150 ml trinken, die Beine bewegen, sich einen Sitzplatz mit etwas mehr Freiraum (Notausstieg) reservieren lassen und Kompressionskniestrümpfe mindestens der Klasse I tragen. Bei zusätzlichen Risiken ist es sinnvoll, vor Antritt des Fluges ein niedermolekulares Heparin zu spritzen.

Höhere Infektionsanfälligkeit:
Ein weiteres Problem kann die herabgeregelte Immunabwehr bedeuten, da sie die Anfälligkeit für Infektionen steigert und deren Verlauf verschlimmern kann. Als Beispiel wäre hier die Hepatitis zu nennen, die gerade im letzten Trimenon sehr schwer bis hin zum fulminantem Leberversagen verlaufen kann.

Auch die Malaria, insbesondere die Malaria tropica, ist während der Schwangerschaft für Mutter und Kind lebensbedrohlich. Die Anophelesmücken stechen Schwangere besonders gern und häufig. Plasmodien siedeln sich in der Plazentastrombahn an und stören dort die fetale Blutversorgung. Probleme bereitet auch die Malariaprophylaxe. Chloroquin und Proguanil können während Schwangerschaft und Stillzeit gegeben werden, sind allerdings in vielen Malariaregionen nicht mehr wirksam. Mefloquin empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin bereits ab dem 1. Trimenon. Malarone® ist in der Schwangerschaft und der Stillzeit wegen fehlender Daten kontraindiziert. Bei Verdacht auf Malaria sollte die Frau möglichst sofort einen Arzt aufsuchen. Eine Stand-by-Therapie ohne ärztliche Aufsicht empfiehlt sich nur in wirklichen Notfällen. Ganz allgemein können fieberhafte Infektionen in der fortgeschrittenen Schwangerschaft eine vorzeitige Wehentätigkeit mit drohender Frühgeburt auslösen.

Belastung durch Klima und Höhe:
Das empfindlichere Kreislaufsystem der Schwangeren kommt insgesamt schlechter mit heißem oder tropischem Klima zurecht. Auch Aufenthalte in großen Höhen etwa über 2500 m können durch den erniedrigten Sauerstoffpartialdruck kritisch sein. Schwangere mit zusätzlichen Risikofaktoren wie Plazentainsuffizienz (= Magelversorgung durch den Mutterkuchen) oder Anämie(= Blutarmut) sollten Höhen über 2000 m meiden. Vor Antritt einer Reise sollte man sich in jeden Fall über die gynäkologische geburtshilfliche Versorgung und für den Fall einer Frühgeburt auch über die pädiatrische neonatologische Versorgung am Reiseort erkundigen.

Impfungen in der Schwangerschaft:
Die Impfung mit Totimpfstoffen ist nach Nutzen-Risiko-Abklärung im Prinzip zulässig. Sie sollte aber möglichst erst ab dem Beginn des 2. Trimesters erfolgen, wenn die Organogenese des Embryos abgeschlossen und Fehlbildungen nicht mehr zu befürchten sind.

Auch gegen Tetanus, Diphtherie (ab 2. Trimenon) oder Kinderlähmung kann geimpft werden.

Die Notwendigkeit von Impfungen gegen Cholera, FSME, Keuchhusten, Pneumokokken, Hepatitis A und B sollte sehr streng abgewogen werden.

In Gelbfieber-Regionen sollten Schwangere möglichst nicht reisen, obwohl Schädigungen durch den Lebendimpfstoff in der Schwangerschaft bisher nicht beschrieben wurden. Sollte eine Reise aber unvermeidbar sein, kann die Impfung durchgeführt werden, aber möglichst nicht im 1. Trimenon. Wird die Impfung aber als reine Vorschrift bei der Einreise verlangt ohne konkretes Risiko, kann man der Schwangeren ein Impfbefreiungszeugnis aus medizinischer Indikation auf die Reise mitgeben. Es ist jedoch nicht sicher, ob alle Länder dies wirklich akzeptieren. (Vgl. Übersicht auf S. 70).

Fliegen in der Schwangerschaft:
Die IATA hat Rahmenempfehlungen herausgegeben, wann Schwangere fliegen dürfen. Danach sollte die Frau etwa ab der 29. Woche ein Unbedenklichkeitsattest ihres Frauenarztes beim Check In vorlegen. Bis zur 32. Woche dürfen Frauen mit Mehrlingsschwangerschaft, bis zur 36. Woche mit Einlingsgravidität fliegen. Ab dem 7. Tag nach der Geburt sind Mutter und Kind wieder flugtauglich. Da die Regeln von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt werden, sollte sich die Schwangere unbedingt vorab bei ihrer Airline informieren. Außerdem sollte sie ihren Mutterpass im Handgepäck mitführen für den Fall, dass er beim Check-in verlangt wird.

Reisetipps für Schwangere:

  • Beste Reisezeit ist die 14.–27. SSW
  • Möglichst keine Reisen in Malariagebiete oder Gebiete mit Impfnotwendigkeit
  • Höhenaufenthalte bis 2500 m, bei körperlichen Belastungen oder Zusatzrisiko nicht über 2000 m
  • Vorsorgetermine auf Reise abstimmen
  • Versicherungsschutz überprüfen
  • Lange Immobilisierung vermeiden
  • Unfallrisiken meiden
  • Häufige kleine Mahlzeiten, kein rohes Fleisch, keine Rohmilchprodukte
  • Körperliche Anstrengung bei Hitze meiden!
  • Viel trinken, mindestens 2,5 bis 3 Liter am Tag
  • Mutter-Kind-Pass mitnehmen