Ordinationszeiten

Montag  14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00

Nur nach telef. Vereinbarung

Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt. Allerdings besteht bei allen Frauen in jedem Alter eine Wahrscheinlichkeit von bis zu 5%, ein körperlich oder geistig behindertes Kind zur Welt zu bringen.

Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren, das nach heutigem Kenntnisstand keine Schäden bei Mutter und Kind verursacht. Die Ultraschall-Untersuchung hat Grenzen: auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers können Fehlbildungen unentdeckt bleiben.

Das gilt besonders bei erschwerten Untersuchungsbedingungen, bedingt durch die kindliche Position oder die mütterliche Bauchdecke. Es gibt jedoch Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft mit unterschiedlicher Aussagekraft. Welche Untersuchungen Sie vornehmen lassen, bleibt Ihre eigene Entscheidung. Die folgenden Informationen sollen Ihnen diese Entscheidung ermöglichen:

(A) Mutter Kind Pass:

Basis-Ultraschalluntersuchung 8.–12. Schwangerschaftswoche: Herzaktion, Bestimmung des Schwangerschaftsalters, Mehrlingsdiagnose.

Basis-Ultraschalluntersuchung 18.–22. Schwangerschaftswoche: Herzaktion, Wachs-tumskontrolle, grobes Screening auf Missbildungen, Fruchtwassermenge, Plazentasitz.

Basis-Ultraschalluntersuchung 30.–34. Schwangerschaftswoche: Herzaktion, Wachstum, Sitz der Plazenta, Lage des Kindes, Menge des Fruchtwassers.

Die Kosten für diese Untersuchungen werden von der Sozialversicherung übernommen.

(B) Weitere Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt:

Frühschwangerschaft: Herzaktion, Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft, Mehrlings-schwangerschaft.

Spätere Schwangerschaftswochen: Wachstum, Fruchtwassermenge, Plazentasitz, Herz-aktion.

Sie können Ihr Kind bei jedem Ordinationsbesuch sehen. Das ist in der Schwangerschaft ein besonderes Erlebnis. Die oben genannten Untersuchungen sind in Bezug auf das Erkennen von groben Auffälligkeiten und Fehlbildung orientierend und dienen nicht zur Fehlbildungsdiagnostik. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass weniger augenfällige Befunde übersehen werden.

Ergänzend gibt es daher ein erweitertes Untersuchungsangebot. Die Kosten für die weiteren Untersuchungen beim Frauenarzt werden NICHT von der Sozialversicherung übernommen.

(C) Erweiterte Untersuchungen (Pränataldiagnostik):

Erweiterte Untersuchungen werden durch speziell ausgebildete UntersucherInnen durchgeführt. Sie bestehen aus standardisierten Untersuchungsverfahren, die folgendes ermöglichen:

1. Untersuchung auf Chromosomenschäden (insbesondere auf Down-Syndrom = Trisomie 21, frühere, überholte Bezeichnung „Mongolismus“).

2. Entdeckung vieler schwerer Fehlbildungen, die dann eine gezielte Betreuung der Kinder ermöglicht.

Die erweiterten Untersuchungen erfolgen derzeit bei normalem Schwangerschaftsverlauf nur auf Wunsch der werdenden Mutter. Die Kosten werden NICHT von der Sozialversicherung übernommen.

Erweiterte Untersuchung in Schwangerschaftswoche 11-14 (NT-Screening, Combined Test):

Berechnung der Wahrscheinlichkeit für Trisomie 21 durch:

Alter der Mutter und Schwangerschaftsalter (Scheitel-Steiß-Länge)
Ultraschallzeichen: Nackentransparenz (NT-Screening), Nasenbein
Blutuntersuchung der Mutter (Combined Test, etwas höhere Entdeckungsrate)

Eine erste Untersuchung der Organe ist zu diesem Zeitpunkt bei günstigen Untersuchungsbedingungen und mit hochauflösenden Geräten möglich.

Ein Verdacht auf von Chromosomenfehler (z.B. Trisomie 21) erfordert eine Punktion. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Chorionzottenbiopsie (Punktion des Mutterkuchens) ab der Schwangerschaftswoche 11 oder Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) ab der Schwangerschaftswoche 16.

Es gibt allerdings keine Untersuchung, die alle genetischen Erkrankungen ausschließt oder feststellt.

Erweiterte Untersuchung ab Schwangerschaftswoche 20 (Organscreening, Feindiagnostik):

Die Schwangerschaftswoche 20-23 ist die beste Zeit, um die Organe des Kindes zu untersuchen. Es wird besonderes Augenmerk auf eine genaue Untersuchung des Gehirns, des Gesichtes, der Wirbelsäule, des Brustkorbes mit Herz und Lunge, der Bauchwand und der Bauchorgane, der Nieren, der Blase und des Skeletts gelegt. Auf Wunsch werden eventuell vorhandene Hinweiszeichen auf Chromosomenfehler beschrieben.

Erweiterte Untersuchung Schwangerschaftswoche 30 - 32 (Herzultraschall):

Sofern nicht schon beim Organscreening eine ausführliche Herzuntersuchung durchgeführt worden ist, bieten die Krankenhäuser in der 30.- 32. Schwangerschaftswoche nochmals eine erweiterte Herzultraschalluntersuchung an.