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Falls die bei der ersten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung durchgeführte Blutuntersuchung bei Ihnen ergeben hat, dass Sie nicht vor Toxoplasmose geschützt sind - wie übrigens 80% der schwangeren Frauen - so beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Toxoplasmose ist für die Nichtschwangere eine harmlose Infektion, die meist unbemerkt abläuft und lediglich mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Halsschmerzen und Lymphknotenschwellungen vergesellschaftet sein kann. Eine Infektion während der Schwangerschaft, besonders im zweiten und dritten Drittel, kann jedoch zu schweren Schäden im Zentralnervensystem des Ungeborenen führen, wenn die Infektion nicht rechtzeitig erkannt und mit Antibiotika behandelt wird. Wir werden deshalb bei Ihnen während der laufenden Schwangerschaft in regelmäßigen Abständen weitere Blutuntersuchung auf Toxoplasmose durchführen, um eine eventuelle Infektion rechtzeitig zu erkennen.

Hauptansteckungsquelle für den Menschen ist einerseits rohes Fleisch (Beeftatar, Speck, Rohschinken, Salami, Mettwurst etc.) bzw. ungenügend erhitzte Fleischgerichte und andererseits die Katze, die einziger möglicher Endwirt ist und Oozysten ausscheidet, die für den Menschen gefährlich werden können. Eine weitere Möglichkeit stellen Schnecken und Insekten dar, die im Katzenkot enthaltene infektiöse Zysten auch auf Salat oder Gemüse bringen können.

Allgemeine Verhaltensregeln für nicht gegen Toxoplasmose geschützte Schwangere:

  • Nur gekochte oder gut durchgebratene Fleisch- und Wurstwaren essen (unabhängig davon, von welchem Tier das Fleisch stammt). Eine sichere Abtötung der Toxoplasmen gewährleistet eine Erhitzung von mindestens 50°C über 20 Minuten. Bei höherer Temperatur verkürzt sich die Zeit entsprechend.
  • Salat, rohes Gemüse und Früchte vor dem Verzehr gut waschen.
  • Bei Gartenarbeit und eventuell beim Spielen im Sandkasten Handschuhe tragen.
  • Hände nach dem Zubereiten von rohem Fleisch, nach Garte- oder anderen Erdarbeiten und vor dem Essen gut mit Seife waschen.
  • Hände nach Tierkontakt waschen.
  • Messer, Schneidebrett etc. nach dem Zubereiten von rohem Fleisch gut spülen.

Verhaltensregeln für Schwangere im Zusammenleben mit Katzen:

  • Damit sich die Katze nicht frisch infiziert, sollte sie nur mit gekochtem Fleisch oder Dosen- bzw. Trockenfutter gefüttert werden.
  • Oozysten im Kot der Katze sind erst nach 2-4 Tagen infektiös für den Menschen. Tägliche Reinigung des Katzenklos mit heißem Wasser und anschließende Desinfektion mindert die Ansteckungsgefahr, sollte aber am besten nicht von der Schwangeren durchgeführt werden. Gartenarbeit immer nur mit Handschuhen, da auch der Garten gerne als Katzenklo verwendet wird.
  • Sind Blut- und Kotuntersuchung der Katze auf Toxoplasmose negativ, dann stellt sie kein Infektionsrisiko für den Menschen dar, sollte ab dann allerdings in der Wohnung gehalten und nur mit Fertigfutter gefüttert werden.
  • Ist die Blutuntersuchung der Katze positiv und die Kotuntersuchung negativ, ist die Katze zwar infiziert, stellt aber keine Infektionsquelle dar. Die Katze sollte ebenfalls im Haus gehalten und nur mit Fertigfutter ernährt werden.

Die Chance, sich gerade während der neun Schwangerschaftsmonate mit Toxoplasmose zu infizieren, ist äußerst gering, vor allem, wenn Sie obige Ratschläge beachten. Sollte dies dennoch passieren, so kann durch eine rechtzeitige antibiotische Behandlung eine Infektion des Kindes mit weitgehender Sicherheit verhindert werden.