Mit einem Zellabstrich vom äußeren Muttermund und der anschließenden zytologischen Beurteilung nach Papanicolau (1883-1962) können entzündliche, degenerative und bösartige Veränderungen der Zellen festgestellt werden. Die Treffsicherheit der Untersuchung beträgt ca. 90%.
Die jährliche Pap-Untersuchung ist ab dem 18. Lebensjahr (bzw. ab der Aufnahme von Geschlechtsverkehr) bis ins hohe Alter empfohlen.
Befundgruppen und Maßnahmen:
Pap I | Normales Zellbild, unverdächtiger Befund | Bis zur folgenden Routinekontrolle nach einem Jahr sind keine weiteren Maßnahmen nötig |
Pap II | Einzelne veränderte (aber nicht verdächtige) Zellen vorhanden, unverdächtiger und häufigster Befund | Bis zur folgenden Routinekontrolle nach einem Jahr sind keine weiteren Maßnahmen nötig |
Pap III | Schwere entzündliche oder degenerative Veränderungen, unklarer Befund | Behandlung einer Entzündung oder einer hormonell bedingten Atrophie, dann Kontrolle |
Pap IIID | Zelldysplasien oder beginnender oberflächlicher Krebs nicht mit Sicherheit auszuschließen. Zellveränderungen sind rückbildungsfähig | Falls kolposkopisch (= Auflichtmikroskop am Gyn-Stuhl) verdächtige Stellen – Knipsbiopsie, sonst Kontrolle in drei Monaten |
Pap IIIG | Vorhandensein abnormer Drüsenzellen, die aus einem höheren Gebärmutterabschnitt stammen | Eine Hysteroskopie (= Gebärmutter-höhlenspiegelung) und Kürettage (= Ausschabung) ist notwendig |
Pap IV | Verdacht auf schwere Dysplasie oder oberflächlichen Krebs |
Indikation zur Konisation (= Aus-schneiden eines kegelförmigen Gewebsstückes rund um den äußeren Muttermund. Die anschließende histologische Unter-suchung zeigt, ob die Gewebs-entnahme im Gesunden erfolgte und ob eine Überschreitung der Basal-membran sicher auszuschließen ist. |
Pap V | Zellen eines bösartigen Tumors sind nachweisbar | Durch Gewinnen einer Gewebsprobe ist eine endgültige Diagnose zu stellen und anschließend eine radikale Operation (= Entfernung von Gebär-mutter, Lymphknoten des kleinen Beckens, ev. Eierstöcke) und eine Bestrahlung durchzuführen |
Mit der konsequenten regelmäßigen Durchführung des Krebsabstriches kann ein Gebärmutterhalskrebs zwar nicht verhindert, aber mit Sicherheit in einem so frühen Stadium entdeckt werden, dass eine Komplettheilung mit einem minimalen Eingriff erreicht wird.
Nützen Sie daher das Angebot der jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchung.