Mit Jänner 2014 wurde die Vorsorgeuntersuchung auf Brustkrebs umgestellt.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ärzte nur mehr in genau aufgelisteten "kurativen" Fällen zur Mammografie zuweisen.
Für die sogenannte "Routinemammografie" gilt folgende neue Regelung:
Frauen zwischen 45-69 Jahren erhalten automatisch alle zwei Jahre eine persönliche Einladung, die sie an die Mammografie erinnern soll.
Außerdem können Frauen in diesem Alter auch ohne diese Einladung mit ihrer E-Card die Mammografie in Anspruch nehmen. Die E-Card bleibt dann 2 Jahre für Routinemammografien gesperrt.
Frauen zwischen 40 und 44 sowie Frauen ab 70 können sich freiwillig unter der Servicenummer 0800 500 181 oder unter www.frueh-erkennen.at zum Programm anmelden und erhalten dann ein Einladungsschreiben, mit dem sie zur Mammografie gehen können. Eine ärztliche Zuweisung ist nicht mehr erforderlich.
Außerhalb dieses Vorsorgeprogramms kann ein Arzt aber in besonderen Risikofällen oder bei Verdacht auf bösartige Veränderungen zur Mammografie zuweisen.